Notdienstplan:
Den gültigen Notdienstplan ersehen Sie auf der Website:
www.tierarzt-notdienst-landkreis-northeim.de
Notdienstgebühren:
Im Bundesrat wurde im Dez. 2019 die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) verabschiedet.
Sie beinhaltet eine verpflichtende Vorgabe der Abrechnungsmodalitäten im Notdienst.
Im Notdienst erbrachte Leistungen sind mit dem mindestens zweifachen bis zum vierfachen Gebührensatz zu berechnen. Zusätzlich fällt im Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr von 50 € an.
Die Notdienstgebührenordnung ist verpflichtend für alle im Notdienst tätigen Tierärzte.
Notdienstzeiten:
Als Notdienstzeiten gelten im Sinne des Gesetzes täglich die Zeiten von 18 Uhr abends bis 8 Uhr des Folgetages, sowie durchgehend an Wochenenden und Feiertagen.
Was ist ein Notfall:
-Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
-Atemnot
-stärkere Blutungen
-helle oder blasse Schleimhäute
-Krampfanfälle
-Probleme bei Harnlassen
-blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen
-zunehmende Schwäche
-akute Lähmung der Beine
-Augenverletzungen
-Verbrennungen
-Hitzschlag
-schwere Unfälle